Wiederinbetriebnahme ab 15.06.2020 unter Auflagen

Sehr geehrte Vereine und Nutzer,

ab dem 15.6. kann auch im SUV West zu den üblichen Vereinszeiten wieder im Vereinssport trainiert werden. Alle Verein, die im SUV West trainieren behalten ihre ursprünglichen Trainingszeiten. Die Schlüssel werden auf den 15.6. wieder auf die bisherigen Zeiten freigeschaltet.

Bitte beachtet folgende Verhaltensregeln aufgrund der derzeitigen Situation. Diese sind hier zum Download (2020-06-09 Baderegeln Corona Wiederbetrieb.pdf) auch nochmals aufgeführt:

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Stand: 09.06.2020

Regeln für die Nutzung des Schul- und Vereinsbades ab 15.Juni 2020
Diese Regeln gelten bis zu einer neuen Verordnung (Lockerung der Auflagen)

Prämissen

NUR die bisher nutzenden Vereine und zugewiesenen Schulen haben Zugangsrecht zum Bad zu den bisher zugewiesenen Zeiten.

Andere Vereins-Mitglieder oder Gäste haben keinen Zutritt zum Bad.

Die grundlegenden Vorgaben durch die CoronaVO Sportstätten sowie die Einhaltung der Nutzungshinweise des DSV mit dem jeweilig aktuellen Stand sind obligatorisch. (siehe Anlagen)

Regeln:

1.) Der Zutritt für die Trainingsgruppen wird durch die Vereine geregelt und durch die Trainer organisiert. Der Abstand unter den Nutzern von 1,5 Metern muss in allen Bereichen eingehalten werden.
Alle Teilnehmer müssen von den Vereinen selbst registriert werden.

2.) Der Zutritt für Mitglieder der Vereine erfolgt über den Haupteingang. Der Ausgang erfolgt über den Nebeneingang.

3.) In den Duschen sowie in den Umkleiden dürfen sich gelichzeitig maximal 3-4 Personen duschen bzw. umkleiden.

4.) Bei der Nutzung der Toilette sowie im Gebäude ist eine Schutzmaske zu tragen.

5.) Eine Schwimmstrecke besteht aus einer Hin- und Rückbahn, d.h. aus 2 Bahnen, die im Einbahnsystem in Rundenform genutzt werden. Bei Einzelbahnnutzung darf nur im Einbahnverkehr geschwommen werden.

6.) Es dürfen sich maximal 3 Schwimmer auf unserer 25 m Bahn befinden. Der Mindestabstand zwischen den Schwimmern beträgt 1,5 m. Es darf nicht überholt werden. Auf einer Doppelbahn (hin und rück) dürfen maximal 6 Personen im Wasser sein.

7.) Die Trainingsgruppen dürfen die Größe von maximal 10 Personen inkl. Trainer nicht überschreiten.

8.) Der nutzende Verein ist eigenständig für die Einhaltung der Richtlinien verantwortlich.

9.) Die Absprache/ Organisationsablauf bei parallel nutzenden Vereine müssen diese in Absprache untereinander selbst organisieren.

10.) Die Nutzung von Sportmitteln im Bad ist nicht möglich.



Für die Einhaltung dieser Regelungen ist der jeweilige Verein verantwortlich und muss die Einhaltung jederzeit nachweisen können.


Die Schulen, welche für den Abitursjahrgang Trainings- und Prüfungszeiten bekommen haben, müssen sich an die vom SVA angegeben Richtlinien sowie an unsere Haus- / Bade- und Wiederinbetriebsnahmeordnung halten.


Ihr Betriebsträger MTV Stuttgart 1843 e.V.